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Straffälligenhilfe

Resozialisierung Straffälliger –
eine Herausforderung für die Gesellschaft

In der JVA Köln sitzen durchschnittlich 1000 Männer und 300 Frauen im geschlossenen Vollzug ein, 30 Frauen sind im offenen Vollzug.

Diese Inhaftierten zu unterstützen ist Aufgabe des Kölner Gefangenenfürsorgevereins.

Der Kölner Gefangenenfürsorgeverein wurde 1889 gegründet und unterstützt bis heute die Freien Träger der Straffälligenhilfe in Köln.
Als Lobbyorgan setzt er sich auf der kommunalen und auf der Landesebene für Prävention und die Weiterentwicklung eines modernen Strafvollzugs ein.

Getragen wird der Gefangenenfürsorgeverein durch seine Mitglieder, zu denen auch Richter*innen, Staatsanwält*innen oder Rechtsanwält*innen gehören.

Der Gefangenenfürsorgeverein unterhält keine eigenen Angebote, sondern unterstützt die Freien Träger wie das Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, den SkF e.V. Köln und SKM Köln e.V. durch finanzielle Zuwendungen bei ihrer Arbeit:

  • Drogenberatung

  • Schuldnerberatung

  • die Unterstützung von schwangeren Inhaftierten

  • die Hilfe bei der Wohnungssuche

  • Hafturlaubswohnung

  • Übergangswohnung

  • Hilfe bei der Entlassungsvorbereitung/Übergangsmanagement

Aktuelles

Hier finden Sie Infos rund um aktuelle Veranstaltungen, Nachrichten und Angebote
des Kölner Gefangenen Fürsorgevereins.

Chronik

Der Kölner Gefangenen-Fürsorgeverein von 1889 e. V. steht in langer Tradition für unbeirrbares Engagement in der freiwilligen Straffälligenhilfe.

Im frühen 19. Jahrhundert war auch in der damaligen Rheinprovinz und der Provinz Westfalen die Notwendigkeit von Gefängnisreformen und von verstärktem Engagement in der Gefangenenfürsorge ins gesellschaftliche Blickfeld gerückt. Persönlichkeiten aus Justiz, Verwaltung, den christlichen Kirchen und jüdischen Gemeinden, selbständige Kaufleute und wohlhabende Bürger mit Gemeinsinn machten die Gefangenenfürsorge zum gemeinsamen Anliegen.

Am 18.6.1826 unterzeichneten im Düsseldorfer Landgerichtsgebäude die Staatsprokuratoren (Staatsanwälte) Wingender, Sack und Hoffmann, der Fabrikant Göring, der Konsistorialrat Kortüm und Pastor Fliedner die Gründungsurkunde der „Rheinisch-Westfälischen Gefängnisgesellschaft“. Nach der von den zuständigen Ministern vollzogenen königlichen Bestätigung war die Gesellschaft am 15.12.1827 als erster Verein in Deutschland rechtswirksam konstituiert, der für Strafgefangene und Strafentlassene Sorge trug. Zum ersten Präsidenten wurde öffentlichkeitswirksam Franz Josef Anton Reichsgraf von Spee, ein respektierter, verwaltungserfahrener Jurist, gewählt.

In der Folgezeit wurden, ausgehend von der „Rheinisch-Westfälischen Gefängnisgesellschaft“, Tochtergesellschaften gegründet, zunächst an Gefängnisstandorten, später auch in benachbarten Städten und Orten. In Köln konstituierte sich schon am 12.4.1829 als Tochtergesellschaft die „Kölner Gefängnis-Gesellschaft“. In ihr wirkten u. a. Persönlichkeiten wie F. J. Melchior von Herwegh, führender städtischer Beamter und großer Kunstsammler, Carl Ruppenthal, Generalprokurator am Rheinischen Appellationsgerichtshof, später Regierungspräsident in Köln sowie Adolf Steinberger, Kölner Oberbürgermeister, und Heinrich von Wittgenstein, Präsident des Zentral-Dombauvereins und zeitweiliger Kölner Regierungspräsi-dent, aktiv mit.

Im Frankenturm zu Köln Ecke Trankgasse/Johannesstraße fanden im Mittelalter “peinlische Verhöre” und zuweilen auch Hinrichtungen statt. Die Gefangenen wurden hier von der städtischen Polizei der Hohheitsgewalt des Erzbischofs überstellt, der auch nach der Schlacht von Worringen (1288) die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt innehatte. In der Franzosenzeit wurde der Turm als Militärgefängnis verwendet.

Der Kölner „Klüngelpütz“ vor (1925) …

… und nach dem zweiten Weltkrieg. Das Gebäude wurde im Juni 1969 abgerissen.

Über Jahrzehnte arbeiteten sowohl die Muttergesellschaft als auch die Kölner Tochtergesellschaft auf paritätischer Basis im Bemühen um ökumenisches Miteinander erfolgreich zusammen. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erlahmten, von den Wirren des Kulturkampfes begünstigt, die Aktivitäten.

Es ist der Verdienst des Kölner Oberstaatsanwalts und späteren Oberlandesgerichtspräsidenten Oscar Hamm (1839-1920), eines gesellschaftlich hoch angesehenen und humorbegabten Mannes, die Reorganisation der Tochtergesellschaften und Hilfsvereine eingeleitet zu haben. Sein Wirken führte dazu, dass am 31.07.1889 der „Gefängnis-Verein zu Cöln“ gegründet wurde, und zwar auf interkonfessioneller Grundlage. Dieser Verein arbeitete seither über Jahrzehnte erfolgreich in der Fürsorge für Strafgefangene und Strafentlassene. Wiederum ergab sich eine breit gefächerte, wirkungsvolle Mitarbeit von Kölner Bürgern aus unterschiedlichen Berufsfeldern: Persönlichkeiten aus der Justiz – Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte -; aus dem Strafvollzug – Strafanstaltsleiter, Strafanstaltsgeistliche der christlichen Konfessionen sowie der ständigen Rabbiner; Kölner Unternehmer gaben dem Verein durch willkommene Spenden und die Bereitschaft, Strafentlassene in ihrem Unternehmen einzustellen, wirksame Unterstützung.

Der „Gefängnis-Verein zu Cöln“ nahm 1968 in einer neuen Satzung den Namen „Kölner Gefangenen-Fürsorgeverein von 1889 e. V.“ an. Der Vereinszweck blieb im Kern der Gleiche wie in den „Grundgesetzen“ zur Gründungsurkunde der „Rheinisch-Westfälischen Gefängnisgesellschaft“, der Muttergesellschaft, vor über 140 Jahren niedergelegt.

Beratung

Die drei Verbände Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, SKM Köln e.V. und SkF e.V. Köln bieten – eingebunden in ihre jeweiligen, vielfältigen Netze von Angeboten der sozialen Arbeit – spezielle Angebote in der JVA-Ossendorf an. Der direkte Kontakt zu den Inhaftierten steht im Mittelpunkt: Beratung, Hilfe, Rechtsauskunft, Gruppenangebote, Kontakte zu Angehörigen, Hilfe bei und nach der Entlassung… alles dreht sich um den einzelnen Menschen mit seinen Sorgen, Nöten und Hoffnungen in der JVA.

Finanzierung / Spenden

Der „Kölner Gefangenen-Fürsorgeverein“ finanziert seine Tätigkeit im Wesentlichen durch zugewiesene Geldbußen und Spenden. Wegen des engen Sachzusammenhangs zwischen den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und der Strafgerichte, dem Strafvollzug und der Straffälligenhilfe bietet sich die Zuweisung von Geldbußen an den „Kölner Gefangenen-Fürsorgeverein“ in hohem Maße an.

Die neu gefassten Richtlinien für das Strafverfahren und für das Bußgeldverfahren nennen denn auch für die Fälle einer Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, einen Geldbetrag zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen (§ 153a StPO), als zu berücksichtigende Zuwendungsempfänger ausdrücklich Einrichtungen der Straffälligenhilfe.

Der „Kölner Gefangenen-Fürsorgeverein“ ist die richtige Adresse.

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Die allgemeinen Verwaltungskosten liegen unter 1%. Geldspenden und Bußgelder werden nur für die Arbeit des Vereins eingesetzt.

Die Bankverbindung lautet:

Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98), Konto-Nr. 79 129 59

Mit der engagierten Arbeit seiner Mitglieder, dem Einstig neuer Mitglieder, großherzigen Spenden und einer breit gefächerten, kontinuierlichen Zuweisung von Geldbußen wird der „Kölner Gefangenen-Fürsorgeverein“ über die 130. Wiederkehr seines Gründungstages am 31.07.2019 hinaus weiter zielstrebig und sachkundig für die Straffälligenhilfe tätig sein

Kontakt

SKM Köln e.V.
Straffälligenhilfe

Große Telegraphenstraße 31
50676 Köln

0221-2074236

sh@skm-koeln.de

SkF Köln e.V.
Straffälligenhilfe

Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln

0221-126950

straffaelligenhilfe@skf-koeln.de

Jens Röskens

Jens Röskens

Vorsitzender

SKM Köln e.V.
Große Telegraphenstraße 31
50676 Köln

Ute Theisen

Ute Theisen

Stv. Vorsitzende

SkF e.V. Köln
Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln

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