Der Kölner Gefangenenfürsorgeverein von 1889 e. V. (KGFV) begrüßt das im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den Grünen vereinbarte Ziel, Ersatzfreiheitsstrafen nach § 43 Strafgesetzbuch (StGB) weitestmöglich zu vermeiden.

Durch Ersatzfreiheitsstrafen sind in allererster Linie Menschen in problematischen Lebensverhältnissen betroffen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Überschuldung, gesundheitlichen Einschränkungen oder Suchterkrankungen nicht in der Lage sind, die auferlegte, „mildere“ Geldstrafe zu entrichten und infolge dessen in Haft genommen werden. Damit gelangen Menschen in ein System, das des Justizvollzuges, in welches sie laut Richterspruch eigentlich gar nicht erst gelangen sollten. Neben erheblichen Kosten für Staat und Gesellschaft, trägt die Inhaftierung dieses Personenkreises besonders zu dessen gesellschaftlicher Ausgrenzung bei. Die Ersatzfreiheitsstrafe bring also hohe Kosten, wenig Nutzen und ist sozial ungerecht. Der KGFV unterstützt daher sämtliche Maßnahmen, die auf eine deutliche Reduzierung oder gar auf eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen zielen.

Wir unterstützen ausdrücklich die Überlegungen über Modellprojekte Maßnahmen zu entwickeln, die eine soziale Integration der Betroffenen fördern statt diese lediglich zu inhaftieren. Zudem begrüßen wir die Aussage im Koalitionsvertrag, die Vermeidung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein voranzubringen. Am Ende sollte hier die Entkriminalisierung des Tatbestandes stehen.

Leider fehlt im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zur aktiven Einbeziehung der Freien Straffälligenhilfe, um die gesetzten Ziele erfolgreich umsetzen zu können.

Daher fordert der KGFV die Umsetzung der geplanten Maßnahmen gemeinsam mit den Trägern der Freien Straffälligenhilfe anzugehen.

https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf