Maximal 2,20 Euro Stundenlohn bekommen Strafgefangene. Diese Vergütung verstößt gegen das Resozialisierungsgebot, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

Zwischen 1,37 Euro und 2,20 Euro Stundenlohn bekommen Strafgefangene in Deutschland, die im Strafvollzug arbeiten. Diese geringe Vergütung verstößt gegen das Resozialisierungsgebot, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die aktuellen Gesetzesvorschriften zur Gefangenenentlohnung in Bayern und Nordrhein-Westfalen seien mit der Verfassung unvereinbar.

Einen entsprechenden Beitrag über die Entscheidung finden Sie in der aktuellen Stunde des WDR ab Minute 44:26

Aktuelle Stunde | 20.06.2023 – Aktuelle Stunde – Sendungen A-Z – Video – Mediathek – WDR