Wegweisende Entscheidung des Kölner Stadtrats

KVB zeigt Schwarzfahren nicht mehr an

Der Kölner Gefangenen- und Fürsorgeverein (KGFV) hat diesen Beschluss mit großer Freude aufgenommen, da er sich seit vielen Jahren dafür stark macht, sozial ungerechte Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund von Schwarzfahren abzuschaffen.

„Menschen, die aufgrund von Armut, Wohnungslosigkeit, Suchterkrankungen oder anderen psychischen Erkrankungen nicht in der Lage sind, ein Ticket für den ÖPNV zu kaufen, waren bisher ständig in der Gefahr bei Kontrollen öffentlich aufzufallen, stigmatisiert und im Wiederholungsfall sogar inhaftiert zu werden, weil sie ein Bußgeld noch weniger finanzieren können als den Preis für eine Fahrkarte“, so Monika Kleine, stellvertretende Vorsitzende. Eine Inhaftierung bedeutet in den meisten Fällen einen Verlust von sozialen Beziehungen, einer Arbeitsstelle und häufig der Wohnung und damit droht weitere Verelendung.

Ab sofort wird es in Köln keine Strafanzeigen mehr für das Fahren ohne gültigen Fahrschein geben, so der Ratsbeschluss. Diese innovative Maßnahme markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer sozial gerechteren Verkehrspolitik und setzt auf alternative Ansätze zur Bewältigung sozialer Herausforderungen.

Der KGFV betont die sozialen Dimensionen des Beschlusses und sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Belastungen für Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen zu reduzieren. Die neuen Regelungen eröffnen Raum für sozialverträgliche Lösungen, die auf die individuellen Notlagen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingehen.

Markus Peters, Vorsitzender des KGFV,  betont die Notwendigkeit dieses historischen Beschlusses, da der Straftatbestand der „Beförderungserschleichung“ Menschen, die sich nur eines geringen Vergehens schuldig machen, kriminalisiert. Weiterhin sind insbesondere Menschen, die am Existenzminimum leben, durch die drohende Geldstrafe bei Fahren ohne Fahrschein besonders betroffen und zudem entstehen Staat und Gesellschaft enorme Kosten, falls die Geldstrafe nicht entrichtet werden kann und die Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe erfolgt. Besonders ungerecht ist, dass armutsbetroffene und kranke Menschen in besonderer Weise auf den ÖPNV angewiesen sind, weil sie nur so die Wege zu Beratungsstellen, Ämtern oder anderen Hilfseinrichtungen bewältigen können.